Was uns wichtig ist

Was uns heute wichtig ist, entspricht noch immer dem, was uns schon vor fast 40 Jahren bei der Gründung der Kanzlei wichtig war!

Tradition und Bodenständigkeit

Wir verstehen uns als Steuerberater der Region, sind nah am Kunden und wissen, wo der Schuh drückt. Dass wir im Eifer des Gefechts mitunter in den rheinischen Dialekt verfallen, ist uns nicht peinlich! Vorausgesetzt unsere Mandanten verstehen uns.

Was wir leisten

Egal in welchem Bereich und Ausmaß Sie steuerliche Beratung suchen: Wir hören uns Ihre Anliegen aufmerksam an und stehen Ihnen mit unserer gesamten Erfahrung uneingeschränkt zur Seite. Dabei geht es nie nach Schema F, denn Ihre Anliegen sind so einzigartig wie jeder Einzelne von Ihnen. Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei den ersten Schritten als Unternehmer, bei Ihrer privaten Steuererklärung oder auch im Erbfall und Fragen zum Testament. Die Hürden der Bürokratie zu nehmen ist unsere Berufung. Wir arbeiten gerne für Sie, das werden Sie merken.

Und bei allem was wir tun sind wir uns immer unserer Verantwortung bewusst, dass ihr Vertrauen das größte Gut ist. Sprechen Sie uns an!

Steuererklärungen (Privatpersonen und Unternehmer)

Steuererklärungen
(Privatpersonen und Unternehmer)

Ihr direkter Kontakt zu den Sachbearbeitern fördert die effiziente Erstellung Ihrer Steuererklärungen. Wir nehmen Ihnen alles ab, bis hin zur Prüfung der Steuerbescheide.

Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

Die Buchhaltung für Ihr Unternehmen wird durch uns und mit Ihnen erstellt. Wir unterstützen Sie organisatorisch nach Kräften! Der Kontakt mit der Finanzverwaltung gehört natürlich dazu.

Existenzgründung

Existenzgründung

Sie sind „neu“ als Unternehmer? Sie wissen nicht genau, ob Sie den Sprung wagen wollen? Wir beraten Sie und helfen Ihnen mit geübtem Blick für das Wesentliche – von Beginn an.

Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse

Wir entwickeln aus der durch uns erstellten Finanzbuchführung oder aus Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, rechtssicher Ihren Jahresabschluss und die Steuererklärungen.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Für Ihre langfristige Planung und die Durchführung der Nachfolge für Ihr Unternehmen haben wir immer ein offenes Ohr und beraten Sie ehrlich und zu Ihrem Besten.

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Das Lohnteam kennt sich in allen Fragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie im Sozialversicherungsrecht aus. Das Gesamtpaket „Lohn“ beinhaltet eine Rundum-Betreuung durch uns.

Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) bieten wir Ihnen kompetente und diskrete Beratung in allen Fragen der Vorsorge.

Steuerberatung / Betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerberatung / Betriebswirtschaftliche Beratung

Unsere Arbeit für Sie endet nicht mit dem Jahresabschluss, sondern umfasst alle Abläufe in Ihrem Unternehmen und Beratungsschwerpunkte, die Ihnen wichtig sind.

Digitale Dienste

Digitale Dienste

Unser junges Team ist modern und aufgeschlossen allen Neuerungen gegenüber. Wir bieten bereits viele Dienste digital an und erweitern sie laufend, sprechen Sie uns an!

Schenken und Vererben

Schenken und Vererben

Wir helfen Ihnen die für Ihren Fall optimale Lösung zu finden und zeigen Ihnen den richtigen Weg. Vertrauensvoll und unkompliziert.

Unternehmen Online

Daten und Belege online erfassen und Auswertungen online erhalten. Zum Log In

Mandanten Fernbetreuung

Fragen klären – gemeinsam auf Ihren Bildschirm blicken und uns Ihren Rechner steuern lassen. Zum Log In

Datev E-Steuern

Elektronische Vollmachtsdatenbank, vorausgefüllte Steuererklärung, DATEV Freizeichnung online...digitaler Fortschritt zu Ihrem Vorteil. Sprechen Sie uns an!

Digitale Belegbuchhaltung

Mit der digitalen Belegbuchhaltung werden die Belege zentral im Rechenzentrum verwaltet. Einsehbar für Sie und für uns. Sprechen Sie uns an!

Das sind wir

Martin Gerards

Nach meiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten, erfolgreich abgeschlossenem BWL-Studium und bestandenem Steuerberater-Examen übernahm ich im Jahre 2011 die väterliche Kanzlei. Der damit erfolgreich vollzogenen Generationswechsel ist ein Beweis für die Beständigkeit unseres Familienbetriebes. Es ist schön, dass mein Vater mir weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung steht und ich somit jederzeit auf seine Erfahrung zurück greifen kann. Im Jahre 2014 erwarb ich zusätzlich den Titel Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung DSTV e.V.. Neben der fortwährenden fachlichen Weiterbildung – sowohl des Teams als auch der eigenen – ist es spannend, die Kanzlei weiter zu entwickeln und auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten.

Martin Gerards

Hubert Gerards

Die Kanzlei gründete ich 1974 zunächst als Steuerbevollmächtigter. Als ich 1980 die Prüfung zum Steuerberater erfolgreich ablegte, sorgte die Geburt meines Sohnes Martin im selben Jahr für den langfristigen Fortbestand, was ich damals natürlich noch nicht wissen konnte. Inzwischen hat mein Sohn die Kanzlei von mir übernommen und leitet sie sehr erfolgreich. Heute hat einzig er das „Ruder in der Hand“. Dass ich ihm weiterhin aktiv mit Rat und Tat zur Seite stehe, ist für uns beide selbstverständlich.

Hubert Gerards

Das Team Gerards

Gabriele Gerards

Gabriele Gerards

Steuerfachangestellte

Genoveva Klein

Genoveva Klein

Steuerfachangestellte

Michael Mons

Michael Mons

Steuerberater

Katharina Frickel

Katharina Frickel

Steuerberaterin

Christian Häger

Steuerberater

Andrea Stein

Andrea Stein

Steuerfachwirtin

Astrid Schmitz

Astrid Schmitz

Steuerfachwirtin

Regina Borgmann

Regina Borgmann

Steuerfachangestellte

Jessica Roth

Jessica Roth

Steuerfachangestellte

Nicole Schmidt

Nicole Schmidt

Steuerfachangestellte

Claudia Felix

Claudia Felix

Büroorganisation

Michaela Joest

Michaela Joest

Steuerfachwirtin

Angela Rabe

Angela Rabe

Steuerfachangestellte

Mario Diedrich

Mario Diedrich

Bilanzbuchhalter

Nathalie Neudorf

Nathalie Neudorf

Steuerfachangestellte

Marion Strötgen

Marion Strötgen

Bilanzbuchhalterin

Janina Roth

Janina Roth

Auszubildende

Wir stellen ein

„Mit Zahlen“ können Sie gut? „Steuern und Gehaltsabrechnungen“ sind für Sie keine Strafe, sondern Ihr Beruf?
Unser Team sucht zum nächstmöglichen Termin engagierte und motivierte Kollegen/Kolleginnen mit kühlem Kopf und Freude an der Arbeit. Wenn Sie

STEUERFACHANGESTELLTE/R oder
STEUERFACHWIRT/IN

sind und sich in einer stetig wachsenden Kanzlei neuen Herausforderungen stellen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Ihres frühesten Eintrittsdatums.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an
Gerards Steuerberatung
Martin Gerards
Frankfurter Straße 79
53773 Hennef
oder per E-Mail an kanzlei@stb-gerards.de

Neuigkeiten

Alarmierender Rückgang bei der Innovationsbereitschaft

Die aktuellen Herausforderungen erfordern neuartige Lösungen, doch die Unternehmen hierzulande planen 2023 weniger Investitionsaktivitäten als je zuvor in einem DIHK-Innovationsreport erfasst wurden. Zu den größten Hemmnissen zählen Bürokratie und Fachkräftemangel. Jetzt gilt es dringend, gegenzusteuern.

IAASB: Prüfungsstandard für weniger komplexe Unternehmen (ISA for LCE) veröffentlicht

Das IAASB hat einen eigenständigen Prüfungsstandard für die Prüfung weniger komplexer Unternehmen veröffentlicht (ISA for LCE). Dieser Prüfungsstandard bietet dieselbe Prüfungssicherheit wie eine Prüfung, die nach den International Standards on Auditing (ISAs) durchgeführt wird. Dazu informiert die WPK.

BFH zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei einem Land- und Forstwirt, der im Jahr 2021 seine Umsätze nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG versteuert und durch das Überschreiten der in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG neu eingeführten Umsatzgrenze von 600.000 Euro seine Umsätze im Folgejahr 2022 der Regelbesteuerung unterwerfen muss, der Vorsteuerausschluss des § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG für im Jahr 2021 bezogene Eingangsleistungen, die erst in 2022 zu Ausgangsumsätzen führen, entgegensteht (Az. XI R 14/22).

Hier finden sie uns

Martin Gerards Steuerberatung
Frankfurter Str. 79, 53773 Hennef
Telefon: 02242-913320 • Telefax: 02242-9133250 • kanzlei@stb-gerards.de

Bürozeiten: Mo. - Do. 8:00 bis 17:00 Uhr • Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr

Um uns die notwendige Zeit für Ihre individuellen Fragen nehmen zu können, bitten wir um Terminabsprachen, die auch außerhalb der üblichen Bürozeit möglich sind.

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